Gebrüder Höltl GmbH & Co. KG
Liegenschaftsverwaltung in Augsburg-Haunstetten seit 1947
Über uns
Die Historie des Familienunternehmens
Kurz nach der Währungsreform in 1948 hatte Hermann Höltl zusammen mit seinem Vater und seinem Bruder ein Wohnungsbauunternehmen in Haunstetten gegründet, das sich rasch einen Namen machte und weit über den Augsburger Raum hinaus tätig wurde.
Das Bauunternehmen, welches bald zu den größten in Schwaben zählte, beschäftigte zeitweilig 200 Mitarbeiter.
Das sogenannte “Höltl-Haus” hatte sich schnell als gefragter Reihenhaustyp etabliert, und ist bis heute unter Käufern beliebt.
Nach erfolgreichen Jahrzehnten als Bauträger für den privaten und kommunalen Wohnungsbau, beschlossen die Familienmitglieder der Geschäftsführung, zu dieser Zeit bereits aus zweiter und dritter Generation, die Bautätigkeiten aufzugeben und sich auf die Verwaltung der Bestandsimmobilien zu konzentrieren.
Neben der reinen Liegenschaftsverwaltung begann das Familienunternehmen über die Zeit, neu bebaute Grundstücke und Bestandsimmobilien auch im Erbbaurecht zu vergeben.
Noch heute betreut die Geschäftsführung in mittlerweile dritter und vierter Generation diese Erbbaurechte selbst und kann so die Parteien bei Verkäufen von Erbbaurechten beraten.
Familienunternehmen in 4. Generation
Tradition ist bewahrter Fortschritt, Fortschritt ist weitergeführte Tradition
Carl Friedrich von Weizsäcker
Vermietung
diese Objektarten vermieten wir im Raum Augsburg
Reihenhäuser und Doppelhäuser
Wohnungen
Garagen
Stellplätze
In der Region Augsburg verwurzelt
Als lokaler Vermieter und Verwalter tragen wir Verantwortung
Auf fremdem Grundstück bauen
Das Erbbaurecht
Wir haben Erfahrung in der Vergabe und Verwaltung von Erbbaurechten und geben unser Wissen gerne weiter
Erbbaurecht begründen
Grundstück zur wirtschaftlichen Bebaubarkeit freigeben und dabei Grundvermögen dauerhaft erhalten.
Verkauf eines Erbbaurechts
Oft ist ein Verkauf von der Zustimmung des Grundstückseigentümers abhängig.
Kauf eines Erbbaurechts
Käufer eines Erbbaurechts werden zu Erbbauberechtigten, mit besonderen Rechten und Pflichten
Wohnungs-Erbbaurecht
Hier wird das Sondereigentum an einer Wohnung mit einem Mitberechtigungsanteil am Erbbaurecht verbunden.
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