Gebrüder Höltl GmbH & Co. KG

Liegenschaftsverwaltung in Augsburg-Haunstetten seit 1947

Über uns

Die Historie des Familienunternehmens

Kurz nach der Währungsreform in 1948 hatte Hermann Höltl zusammen mit seinem Vater und seinem Bruder ein Wohnungsbauunternehmen in Haunstetten gegründet, das sich rasch einen Namen machte und weit über den Augsburger Raum hinaus tätig wurde.
Das Bauunternehmen, welches bald zu den größten in Schwaben zählte, beschäftigte zeitweilig 200 Mitarbeiter.
Das sogenannte “Höltl-Haus” hatte sich schnell als gefragter Reihenhaustyp etabliert, und ist bis heute unter Käufern beliebt. 

Nach erfolgreichen Jahrzehnten als Bauträger für den privaten und kommunalen Wohnungsbau, beschlossen die Familienmitglieder der Geschäftsführung, zu dieser Zeit bereits aus zweiter und dritter Generation, die Bautätigkeiten aufzugeben und sich auf die Verwaltung der Bestandsimmobilien zu konzentrieren.

Neben der reinen Liegenschaftsverwaltung begann das Familienunternehmen über die Zeit, neu bebaute Grundstücke und Bestandsimmobilien auch im Erbbaurecht zu vergeben.
Noch heute betreut die Geschäftsführung in mittlerweile dritter und vierter Generation diese Erbbaurechte selbst und kann so die Parteien bei Verkäufen von Erbbaurechten beraten.

Familienunternehmen in 4. Generation

Tradition ist bewahrter Fortschritt, Fortschritt ist weitergeführte Tradition

Carl Friedrich von Weizsäcker

Vermietung

diese Objektarten vermieten wir im Raum Augsburg

Reihenhäuser und Doppelhäuser

Wohnungen

Garage2

Garagen

Stellplätze

In der Region Augsburg verwurzelt

Als lokaler Vermieter und Verwalter tragen wir Verantwortung

Auf fremdem Grundstück bauen

Das Erbbaurecht

Wir haben Erfahrung in der Vergabe und Verwaltung von Erbbaurechten und geben unser Wissen gerne weiter

Erbbaurecht begründen

Grundstück zur wirtschaftlichen Bebaubarkeit freigeben und dabei Grundvermögen dauerhaft erhalten.

Verkauf eines Erbbaurechts

Oft ist ein Verkauf von der Zustimmung des Grundstückseigentümers abhängig.

Kauf eines Erbbaurechts

Käufer eines Erbbaurechts werden zu Erbbauberechtigten, mit besonderen Rechten und Pflichten

Wohnungs-Erbbaurecht

Hier wird das Sondereigentum an einer Wohnung mit einem Mitberechtigungsanteil am Erbbaurecht verbunden.

Kontakt

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Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch beratend
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